Einsatzgebiet · Eckernförde und Schwansen
Baumpflege in Eckernförde
Baumkontrolle, Baumschnitt und Baumfällung im Ostseebad Eckernförde und in Schwansen. Wir prüfen, was die Baumschutzsatzung der Stadt für Ihren Baum verlangt, und kümmern uns auf Wunsch um die Genehmigung.
Kurz gesagt: Kronenkraft Baumpflege bietet in Eckernförde und Schwansen Baumkontrolle mit Protokoll, Baumschnitt und Kronensicherung, Fällung mit Seilklettertechnik und die Vorbereitung der Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung an. In Eckernförde gilt eine Baumschutzsatzung für das ganze Stadtgebiet: Geschützt sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Eiben und Stechpalmen mit mehr als 50 cm, Fichten sind ausgenommen. Für eine Fällung oder einen stärkeren Rückschnitt braucht es vorher eine Ausnahmegenehmigung der Stadt, die in der Regel nur für die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erteilt wird. Nach einer Notfällung bleibt das Holz bis zur Freigabe durch die Stadt liegen. Außerhalb der Stadt entscheidet die untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde; ein Einzelbaum im Hausgarten braucht dort in der Regel erst ab 2 m Stammumfang eine Genehmigung. Besichtigung und Angebot sind kostenlos.
Das bieten wir in Eckernförde an
- Baumkontrolle mit Protokoll für Hausbesitzer, Vermieter, Wohnanlagen und Einrichtungen
- Baumschnitt, Kronenpflege und Kronensicherung nach ZTV-Baumpflege
- Baumfällung und Abtragung mit Seilklettertechnik, auch auf engem Raum
- Schnelle Hilfe nach Sturmschäden an der Küste, nach Möglichkeit am selben oder am nächsten Tag
- Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung vorbereiten
Bäume fällen in Eckernförde: kurz erklärt
In Eckernförde schützt eine Baumschutzsatzung im ganzen Stadtgebiet Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Eiben und Stechpalmen schon mit mehr als 50 cm; Fichten sind ausgenommen. Für eine Fällung oder einen stärkeren Rückschnitt brauchen Sie vorher eine Ausnahmegenehmigung der Stadt, und nach einer Notfällung muss das Holz bis zur Freigabe durch die Stadt liegen bleiben. Alles Weitere zu Antrag, Fällzeit und Ersatzpflanzung steht im Ratgeber Baumschutzsatzung Eckernförde.
Wir messen den Baum bei der Besichtigung, prüfen, ob er unter die Satzung fällt, und bereiten den Antrag auf Fällgenehmigung mit Begründung und Fotos vor. Oft hilft dabei das Protokoll einer Baumkontrolle. Die offiziellen Informationen und das Antragsformular finden Sie bei der Stadt Eckernförde (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich ist immer die Auskunft der Stadt.
Bäume an der Eckernförder Bucht
Wind und Salz von der Ostsee setzen Bäumen in Küstennähe zu. Kronen werden einseitig, Äste brechen bei Herbststürmen leichter. Ein fachgerechter Pflegeschnitt und bei Bedarf eine Kronensicherung helfen, damit der Baum stabil bleibt, ohne ihn stark zu kappen. Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und starke Rückschnitte außerhalb von Gärten, schonende Pflegeschnitte sind das ganze Jahr möglich (mehr im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen?). Ausnahmen für geschützte Bäume erteilt die Stadt Eckernförde nach ihrer Satzung ohnehin in der Regel nur für die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar.
Eckernförde, Schwansen und Umland
Wir arbeiten in allen Teilen von Eckernförde, auch in Borby. In Schwansen und im Umland kommen wir unter anderem nach Rieseby, Fleckeby, Barkelsby, Gammelby, Damp und Waabs.
Außerhalb der Stadt ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuständig; die Gemeinden im Amt Schlei-Ostsee, etwa Rieseby, Fleckeby oder Damp, haben nach unserem Kenntnisstand keine eigene Baumschutzsatzung. Nach dem Merkblatt des Kreises (Stand 2023) braucht ein Einzelbaum im Hausgarten in der Regel erst ab 2 m Stammumfang eine Genehmigung. Genehmigungspflichtig sind außerdem Bäume in Alleen, Baumreihen und Baumgruppen, Überhälter im Knick ab 2 m und eine Kronenreduktion ab 20 %. Fachgerechte Kronenpflege bis 20 % ist frei. Was für Ihren Baum gilt, klären wir bei der Besichtigung. Das Merkblatt des Kreises finden Sie online.
Weitere Orte in der Nähe: Schleswig, Kappeln und Schlei, Süderbrarup und Angeln und der ganze Kreis Schleswig-Flensburg.
Häufige Fragen aus Eckernförde
Ist mein Baum in Eckernförde geschützt?
Nach der Baumschutzsatzung der Stadt sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe geschützt, Eiben und Stechpalmen mit mehr als 50 cm. Fichten sind ausgenommen. Wir messen Ihren Baum gern bei der Besichtigung.
Brauche ich auch für einen Rückschnitt eine Genehmigung?
Für einen stärkeren Rückschnitt eines geschützten Baumes in der Regel ja. Schonende Pflegeschnitte wie das Entfernen von Totholz sind meist ohne Genehmigung möglich. Wir sagen Ihnen vorher, was nötig ist.
Was gilt in Rieseby, Damp oder anderen Gemeinden in Schwansen?
Dort entscheidet die untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Ein Einzelbaum im Hausgarten braucht in der Regel erst ab 2 m Stammumfang eine Genehmigung, Bäume in Alleen, Reihen, Gruppen und Knicks können auch darunter geschützt sein. Für genehmigte Fällungen verlangt der Kreis meist Ersatzpflanzungen. Wir prüfen das für Sie.
Kommen Sie nach einem Sturm auch nach Eckernförde?
Ja. Nach Möglichkeit sind wir am selben oder am nächsten Tag da. Rufen Sie an: 0151 68513758.
Ein Baum in Eckernförde muss geschnitten oder gefällt werden? Die Besichtigung ist kostenlos. Telefon 0151 68513758 (Mo–Fr 7–18:30, Sa 9–18:30 Uhr) · E-Mail baumpflege@kronenkraft.de
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