Ratgeber · Flensburg

Fällgenehmigung und Baumschutzsatzung in Flensburg

Welche Bäume in Flensburg geschützt sind, was ohne Antrag erlaubt ist, wo Sie den Antrag stellen und was bei Gefahr gilt.

Kurz gesagt: Die Flensburger Baumschutzsatzung von 2024 schützt Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen reicht ein Stämmling mit 80 cm. Wer einen geschützten Baum fällen oder mehr als einen leichten Pflegeschnitt machen will, braucht vorher eine Genehmigung. Ohne Antrag erlaubt sind Pflegeschnitte bis 5 cm Astdurchmesser und höchstens 10 % des Kronenvolumens sowie das Entfernen von Totholz. Den Antrag stellen Sie beim Technischen Betriebszentrum Flensburg (TBZ). Abgestorbene Bäume und Maßnahmen bei akuter Gefahr müssen der Stadt angezeigt werden.

Welche Bäume sind in Flensburg geschützt?

Die Ratsversammlung hat die „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Flensburg“ am 14.11.2024 neu beschlossen. Sie gilt im ganzen Stadtgebiet. Geschützt sind:

  • Laubbäume mit mindestens 80 cm Stammumfang
  • Nadelbäume mit mindestens 100 cm Stammumfang
  • mehrstämmige Bäume, wenn ein Stämmling mindestens 80 cm Umfang hat
  • Ersatzpflanzungen aus früheren Genehmigungen, unabhängig vom Umfang

Gemessen wird in 100 cm Höhe über dem Boden. Setzt die Krone tiefer an, misst man direkt unter dem Kronenansatz.

Nicht unter die Satzung fallen unter anderem Obstbäume wie Apfel, Birne oder Kirsche, Bäume in Kleingärten, Baumschulen und Erwerbsobstanlagen sowie Wald. Geschützt bleiben aber Esskastanie, Walnuss, Zierobst wie Zierkirsche oder Zierapfel und Wildobst wie Vogelkirsche, Eberesche oder Holzapfel. Naturdenkmäler und Bäume in Knicks im Außenbereich haben eigene, oft strengere Regeln.

So messen Sie selbst: Legen Sie ein Maßband in 1 m Höhe um den Stamm. Liegt der Wert knapp an der Grenze oder hat der Baum mehrere Stämme, messen wir gern bei der Besichtigung nach.

Was ist ohne Antrag erlaubt?

  • Fachgerechte Pflegeschnitte bis 5 cm Astdurchmesser und höchstens 10 % des Kronenvolumens, wenn die typische Wuchsform erhalten bleibt
  • Entfernen von Totholz, Wundbehandlung, Beseitigen von Krankheitsherden
  • Unaufschiebbare Maßnahmen bei akuter Gefahr und die Fällung vollständig abgestorbener Bäume, aber nur mit Anzeige (siehe unten)

Alles darüber hinaus braucht eine Genehmigung: Fällung, stärkerer Rückschnitt, Kappung. Verboten ist nach der Satzung auch, den Wurzelbereich zu schädigen, zum Beispiel durch Graben, Verdichten, Befahren oder Lagern von Material unter der Krone und bis 1,50 m darüber hinaus.

Gefahr und tote Bäume: anzeigen, nicht einfach fällen

Bricht ein geschützter Baum nach einem Sturm an oder ist er ganz abgestorben, dürfen Sie handeln, ohne auf einen Bescheid zu warten. Die Satzung verlangt aber, dass Sie die Maßnahme unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an naturschutz@flensburg.de anzeigen, nach Möglichkeit vorher, mit Fotos und Standort. Die Gefahr muss nachweisbar sein. Wer die Anzeige versäumt, riskiert ein Bußgeld. Tun Sie nur das, was zur Abwehr der Gefahr nötig ist, und achten Sie auch im Notfall auf Nester und Quartiere.

So stellen Sie den Antrag

  • Antrag beim TBZ über das Formular „Baumfällantrag – Antrag zum Eingriff in geschützte Bäume“ unter „Formulare und Anträge“ oder elektronisch über das Bürgerportal der Stadt
  • Baumart, Stammumfang in 1 m Höhe, genauer Standort mit Lageplan und Fotos angeben
  • Den Grund ausführlich belegen, etwa Schäden, fehlende Standsicherheit oder ein Bauvorhaben; die Stadt kann ein Gutachten verlangen, ein Protokoll einer Baumkontrolle hilft dabei
  • Wer den Antrag für den Eigentümer stellt, braucht eine schriftliche Vollmacht

Eine Genehmigung gilt zwei Jahre und kann verlängert werden. Fast immer ist sie mit einer Ersatzpflanzung verbunden. Wie viele und wie große Bäume nachzupflanzen sind, richtet sich nach Stammumfang und Zustand des gefällten Baumes; für einen bereits abgestorbenen Baum ist kein Ersatz fällig. Die Ersatzpflanzung ist in der Regel innerhalb eines Jahres fällig.

Bei Fragen berät das TBZ nach eigenen Angaben donnerstags von 14:00 bis 16:30 Uhr. Die Abteilung Baumschutz erreichen Sie unter 0461 85 8213 oder Baumschutz@tbz-flensburg.de.

Zeitplan: Genehmigung und Schonzeit zusammen denken

Auch mit Genehmigung gilt außerhalb von Gärten die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. März bis 30. September, und der Artenschutz gilt das ganze Jahr. Stellen Sie den Antrag deshalb im Sommer oder frühen Herbst. Dann kann die Fällung gleich zu Beginn der Fällsaison im Oktober stattfinden. Mehr dazu im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen?

Wir übernehmen den Antrag für Sie

Bei der kostenlosen Besichtigung messen wir den Baum, prüfen, ob er unter die Satzung fällt, und schauen nach Höhlen und Quartieren. Den Antrag auf Fällgenehmigung bereiten wir mit Begründung, Fotos und Lageplan vor, Sie unterschreiben die Vollmacht. Nach der Genehmigung übernehmen wir die Fällung oder den Rückschnitt. Wir arbeiten in Flensburg und Umgebung, etwa in Glücksburg, Harrislee und Handewitt, mehr unter Einsatzgebiet.

Quellen

Baumschutzsatzung der Stadt Flensburg vom 14.11.2024 (PDF) ·Stadt Flensburg, untere Naturschutzbehörde · TBZ Flensburg, Grünflächen und Baumschutz · TBZ Flensburg, Formulare und Anträge

Stand: 3. November 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Satzung und die Auskunft der Stadt Flensburg.

Geschrieben von Lucas Vollbehr, FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, European Tree Worker und M.Sc. Ökologie, Naturschutz, Evolution.

Häufige Fragen zur Fällgenehmigung in Flensburg

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Flensburg geschützt?

Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stämmling mit 80 cm. Ersatzpflanzungen sind immer geschützt. Obstbäume wie Apfel, Birne oder Kirsche fallen nicht unter die Satzung, Walnuss, Esskastanie, Zier- und Wildobst dagegen schon.

Wer ist in Flensburg für die Fällgenehmigung zuständig?

Den Antrag stellen Sie beim Technischen Betriebszentrum Flensburg (TBZ) oder über das Bürgerportal. Entscheidungsbehörde ist die untere Naturschutzbehörde der Stadt. Anzeigen bei Gefahr oder für tote Bäume gehen an naturschutz@flensburg.de.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Laut Stadt ergeht der Bescheid normalerweise innerhalb von vier Wochen. Fehlen Angaben, dauert es länger. Ein vollständiger Antrag mit Fotos und Begründung spart Zeit. Die Genehmigung gilt dann zwei Jahre.

Brauche ich auch für einen Rückschnitt eine Genehmigung?

Ohne Antrag erlaubt sind Pflegeschnitte bis 5 cm Astdurchmesser und höchstens 10 % des Kronenvolumens sowie das Entfernen von Totholz. Alles, was darüber hinausgeht, braucht bei einem geschützten Baum eine Genehmigung.

Mein Baum ist abgestorben. Darf ich ihn einfach fällen?

Einen Antrag brauchen Sie dafür nicht, aber die Fällung muss der Stadt unverzüglich angezeigt werden, am besten vorher per E-Mail an naturschutz@flensburg.de mit Fotos und Standort. Achten Sie auf Höhlen und Quartiere, denn gerade tote Bäume werden oft von Tieren bewohnt.

Ein Baum in Flensburg soll weg? Wir prüfen, was nötig ist, und bereiten den Antrag vor. Telefon 0151 68513758 (Mo–Fr 7–18:30, Sa 9–18:30 Uhr) · E-Mail baumpflege@kronenkraft.de

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