Einsatzgebiet
Baumpflege im Kreis Schleswig-Flensburg
Von Wagersrott in Angeln aus betreuen wir Bäume im ganzen Kreis Schleswig-Flensburg, in Flensburg und im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die Besichtigung ist überall kostenlos.
Kurz gesagt: Kronenkraft Baumpflege arbeitet von Wagersrott in Angeln aus im ganzen Kreis Schleswig-Flensburg, in der Stadt Flensburg und im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde mit Eckernförde und Schwansen. Die Leistungen sind Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie mit Protokoll, Baumschnitt und Kronensicherung nach ZTV-Baumpflege, Fällung mit Seilklettertechnik und Anträge auf Fällgenehmigung. Über Fällgenehmigungen entscheidet im Kreis die untere Naturschutzbehörde in Schleswig. Geschützt sind vor allem ortsbildprägende Bäume, in der Regel ab 2 m Stammumfang in 1 m Höhe, dazu Ufergehölze, Knicks und Alleen. Eine eigene Baumschutzsatzung haben im Kreis nach unserem Kenntnisstand nur Glücksburg, Medelby und Hüsby. Flensburg gehört nicht zum Kreis und hat eine eigene Naturschutzbehörde und eine Satzung von 2024, die Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang schützt. Besichtigung und Angebot sind überall kostenlos, auch wenn Ihr Ort hier nicht genannt ist.
Unsere Orte im Einsatzgebiet
Kappeln
Kappeln, Arnis, Grödersby, Rabenkirchen-Faulück und die Orte an der Schleimündung.
Mehr erfahren AngelnSüderbrarup und Angeln
Alle 13 Gemeinden im Amt Süderbrarup und das übrige Angeln mit seinen Höfen und Knicks.
Mehr erfahren SchleiSchleswig
Alle Stadtteile von Schleswig und das Umland mit Busdorf, Fahrdorf, Schuby und Selk.
Mehr erfahren OstseeEckernförde und Schwansen
Eckernförde mit Borby sowie Rieseby, Fleckeby, Damp, Waabs und die Orte in Schwansen.
Mehr erfahrenLeistungen im ganzen Einsatzgebiet
- Baumkontrolle mit Protokoll nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL
- Baumschnitt, Kronenpflege und Kronensicherung nach ZTV-Baumpflege
- Baumfällung und Abtragung mit Seilklettertechnik, schnelle Hilfe nach Sturmschäden
- Fällgenehmigung und Anträge bei Stadt, Amt oder Kreis
Flensburg und Umgebung
Auch in Flensburg und den Orten rundherum, etwa Glücksburg, Harrislee, Handewitt und Tarp, sind wir für Sie da. Die Stadt Flensburg gehört nicht zum Kreis und hat eine eigene untere Naturschutzbehörde und eine eigene Baumschutzsatzung von 2024. Sie schützt Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang. Wer dort einen geschützten Baum fällen will, braucht eine Genehmigung; die Anträge nimmt das Technische Betriebszentrum Flensburg (TBZ) entgegen. Glücksburg hat ebenfalls eine Baumschutzsatzung, die nur für die im Baumkataster der Stadt erfassten Bäume gilt. Weitere Informationen gibt die Stadt Flensburg. Ausführlich im Ratgeber Fällgenehmigung in Flensburg.
Was im Kreis Schleswig-Flensburg gilt
Über Fällgenehmigungen entscheidet im Kreis die untere Naturschutzbehörde. Eine eigene Baumschutzsatzung haben nach unserem Kenntnisstand nur Glücksburg, Medelby und Hüsby. Geschützt sind vor allem Bäume, die das Orts- oder Landschaftsbild prägen, in der Regel ab 2 m Stammumfang in 1 m Höhe, dazu Ufergehölze, Knicks und Alleen. Welche Bäume genau geschützt sind, wie der Antrag gestellt wird und was eine Ersatzpflanzung kostet, steht im Ratgeber Fällgenehmigung im Kreis Schleswig-Flensburg.
Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und starke Rückschnitte außerhalb von Gärten. Das Bundesgesetz nimmt Haus- und Kleingärten von der Schonzeit aus, das bestätigt auch der Kreis Schleswig-Flensburg auf seiner Website. Er empfiehlt aber, Bäume generell nur vom 1. Oktober bis Ende Februar zu fällen, und bittet, jede Fällung vorher mit ihm abzusprechen. Deshalb raten wir zu Fällungen von Oktober bis Ende Februar (mehr im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen?). Die offiziellen Informationen finden Sie beim Kreis Schleswig-Flensburg (Stand: 1. November 2026). Wir klären für Sie, was gilt, und bereiten den Antrag auf Fällgenehmigung vor.
Häufige Fragen zum Einsatzgebiet
Mein Ort steht nicht auf der Liste. Kommen Sie trotzdem?
Sehr wahrscheinlich. Wir arbeiten im ganzen Kreis Schleswig-Flensburg, in Flensburg und im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Rufen Sie einfach an und fragen Sie: 0151 68513758.
Arbeiten Sie auch in Flensburg?
Ja. In Flensburg gilt eine eigene Baumschutzsatzung für Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, Anträge nimmt das Technische Betriebszentrum entgegen. Wir prüfen, ob Ihr Baum geschützt ist, und bereiten den Antrag auf Wunsch vor.
Kostet die Anfahrt extra?
Die Besichtigung und das Angebot sind kostenlos. Was die Arbeit kostet, steht vorher im Angebot.
Ihr Baum steht im Einsatzgebiet? Die Besichtigung ist kostenlos. Telefon 0151 68513758 (Mo–Fr 7–18:30, Sa 9–18:30 Uhr) · E-Mail baumpflege@kronenkraft.de
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