Einsatzgebiet · Süderbrarup und Angeln
Baumpflege in Süderbrarup und Angeln
Angeln ist unsere Heimat. Unser Betrieb sitzt in Wagersrott im Amt Süderbrarup. Kürzer können die Wege zu Ihrem Baum kaum sein.
Kurz gesagt: Kronenkraft Baumpflege sitzt in Wagersrott und arbeitet in den 13 Gemeinden des Amtes Süderbrarup und im übrigen Angeln. Leistungen: Baumkontrolle mit Protokoll, Kronenpflege und Kronensicherung, Fällung mit Seilklettertechnik und Anträge auf Fällgenehmigung. Typisch sind alte Hofbäume, Alleen und Bäume im Knick; bei der Kontrolle achten wir auf Höhlen, Nester und Fledermausquartiere. Keine Gemeinde im Amt hat nach unserem Kenntnisstand eine eigene Baumschutzsatzung, zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg. Geschützt sind vor allem prägende Bäume, in der Regel ab 2 m Stammumfang in 1 m Höhe, Bäume in Alleen und Knicks sowie Ufergehölze. Knicks werden nur alle 10 bis 15 Jahre vom 1. Oktober bis Ende Februar auf den Stock gesetzt, seitliches Einkürzen ist vom 17. September bis 14. Februar erlaubt. Weil die Wege kurz sind, lohnt sich die Anfrage auch für einen einzelnen Baum. Besichtigung und Angebot sind kostenlos.
Das bieten wir in Angeln an
- Baumkontrolle mit Protokoll für Hofbäume, Alleen, Gärten, Kirchen und Schulen
- Baumschnitt, Kronenpflege und Kronensicherung für alte Eichen, Linden, Buchen und Eschen
- Baumfällung und Abtragung, auch neben Stall, Scheune und Wohnhaus
- Schnelle Hilfe nach Sturmschäden, nach Möglichkeit am selben oder am nächsten Tag
- Fällgenehmigung und Anträge bei Amt und Kreis
Hofbäume, Knicks und alte Alleen
Angeln ist eine Landschaft der Knicks, Hofstellen und kleinen Dörfer. Auf vielen Höfen stehen Eichen, Linden oder Kastanien, die älter sind als das Wohnhaus. Sie geben Schatten und Schutz vor Wind und prägen das Dorfbild. Gleichzeitig stehen sie oft direkt an Gebäuden, an der Hofeinfahrt oder an der Straße. Dann muss der Eigentümer dafür sorgen, dass kein Ast herabfällt.
Bei der Baumkontrolle schauen wir uns Krone, Stamm und Wurzelbereich genau an. Weil Lucas Ökologe ist, achten wir zusätzlich auf Höhlen, Nester und Fledermausquartiere, die gerade in alten Hofbäumen häufig sind. So finden wir eine Lösung, die den Baum möglichst erhält und trotzdem sicher ist. Muss ein Baum gefällt werden, tragen wir ihn mit Seilklettertechnik ab, ohne Hofpflaster, Rasen oder Dächer zu beschädigen.
Was gilt in Angeln beim Fällen?
Keine der 13 Gemeinden im Amt Süderbrarup hat nach unserem Kenntnisstand eine eigene Baumschutzsatzung. Zuständig ist deshalb die untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg. Geschützt sind nach Angaben des Kreises vor allem:
- Bäume, die das Orts- oder Landschaftsbild prägen, in der Regel ab 2 m Stammumfang in 1 m Höhe
- Bäume in Alleen und Knicks
- Gehölze im Uferbereich naturnaher Gewässer, unabhängig von ihrer Größe
Im Naturschutzgebiet „Os bei Süderbrarup“ ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen; Arbeiten dort stimmen wir vorher mit dem Kreis ab. Die Fällung beantragen Sie mit dem Formular des Kreises per E-Mail, mit Baumart, Stammumfang in 1 m Höhe, Lageplan, Fotos und Begründung. Mehr im Ratgeber Fällgenehmigung im Kreis Schleswig-Flensburg.
Knicks werden nur alle 10 bis 15 Jahre auf den Stock gesetzt, und zwar vom 1. Oktober bis Ende Februar; die Überhälter bleiben dabei stehen. Seitlich einkürzen darf man Knicks seit August 2025 vom 17. September bis 14. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und starke Rückschnitte außerhalb von Gärten. Das Bundesgesetz nimmt Haus- und Kleingärten von der Schonzeit aus, das bestätigt auch der Kreis Schleswig-Flensburg auf seiner Website. Er empfiehlt aber, Bäume generell nur vom 1. Oktober bis Ende Februar zu fällen, und bittet, jede Fällung vorher mit ihm abzusprechen. Artenschutz und Genehmigungspflichten gelten auch im Garten. Hofbäume außerhalb des Gartens fallen unter das Verbot. Unser Rat: Fällungen von Oktober bis Ende Februar, mehr im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen?
Wir klären bei der Besichtigung, ob Ihr Baum unter einen Schutz fällt, und stellen den Antrag auf Fällgenehmigung mit Ihnen zusammen. Die offiziellen Informationen finden Sie beim Kreis Schleswig-Flensburg (Stand: 1. November 2026). Maßgeblich ist immer die Auskunft der Behörde.
Alle Gemeinden im Amt Süderbrarup
Wir arbeiten in allen 13 Gemeinden des Amtes: Böel, Boren, Loit, Mohrkirch, Norderbrarup, Nottfeld, Rügge, Saustrup, Scheggerott, Steinfeld, Süderbrarup, Ulsnis und Wagersrott. Dazu kommt das übrige Angeln, etwa rund um Sörup, Satrup, Gelting und Steinberg.
Weil wir hier zu Hause sind, können wir Besichtigungen meist zeitnah einrichten und auch kleinere Aufträge übernehmen, für die sich eine lange Anfahrt sonst nicht lohnen würde. Ob ein einzelner Obstbaum im Garten, eine Baumreihe am Hof oder die Linden an der Kirche: Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein klares Angebot.
Weitere Orte in der Nähe: Kappeln und Schlei, Schleswig, Eckernförde und der ganze Kreis Schleswig-Flensburg.
Häufige Fragen aus Angeln
Arbeiten Sie auch auf Höfen und in landwirtschaftlichen Betrieben?
Ja. Hofbäume, Baumreihen, Alleen und Bäume an Wirtschaftswegen gehören zu unseren typischen Aufgaben. Auf Wunsch kontrollieren wir alle Bäume einer Hofstelle auf einmal und halten das Ergebnis in einem Protokoll fest.
Darf ich einen Baum im Knick einfach fällen?
Nein. Knicks sind in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützt. Auf den Stock setzen ist nur alle 10 bis 15 Jahre vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt, seitliches Einkürzen vom 17. September bis 14. Februar. Die großen Überhälter bleiben grundsätzlich stehen; ab 2 m Stammumfang dürfen sie in der Regel nicht gefällt werden. Ausnahmen gibt es vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit und nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde des Kreises. Wir beraten Sie, was möglich ist.
Wer ist in Angeln für die Fällgenehmigung zuständig?
Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg in Schleswig, denn die Gemeinden in Angeln haben nach unserem Kenntnisstand keine eigene Baumschutzsatzung. Wir klären das für Sie und bereiten den Antrag vor.
Lohnt sich die Anfrage auch für einen einzelnen kleinen Baum?
Ja. Weil wir in Wagersrott sitzen, sind die Wege kurz. Rufen Sie einfach an: 0151 68513758.
Ein Baum in Angeln braucht Pflege? Die Besichtigung ist kostenlos. Telefon 0151 68513758 (Mo–Fr 7–18:30, Sa 9–18:30 Uhr) · E-Mail baumpflege@kronenkraft.de
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