Ratgeber · Eckernförde

Fällgenehmigung und Baumschutzsatzung in Eckernförde

Welche Bäume in Eckernförde geschützt sind, wann Sie eine Ausnahmegenehmigung brauchen, was bei Gefahr gilt und wie der Antrag gelingt.

Kurz gesagt: Die Baumschutzsatzung von 2017 gilt im ganzen Stadtgebiet Eckernförde. Geschützt sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Eiben und Stechpalmen schon ab mehr als 50 cm. Fichten sind ausgenommen. Wer einen geschützten Baum fällen oder stark zurückschneiden will, braucht vorher eine schriftliche Genehmigung der Stadt. Ausnahmen werden in der Regel nur für die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erteilt. Muss ein Baum wegen akuter Gefahr sofort weg, ist das der Stadt unverzüglich anzuzeigen, und das Holz muss bis zur Freigabe liegen bleiben.

Welche Bäume sind in Eckernförde geschützt?

Die Satzung ist seit dem 6. Oktober 2017 in Kraft. Maßgeblich ist der Stammumfang in 100 cm Höhe über dem Boden. Geschützt sind:

  • Alle Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang
  • Eiben und Stechpalmen schon ab mehr als 50 cm
  • Mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge über dieser Grenze liegt und mindestens ein Stamm 50 cm hat (bei Eibe und Stechpalme 30 cm)
  • Ersatzpflanzungen, unabhängig vom Stammumfang

Nicht unter die Satzung fallen Fichten, Obstbäume, die für den Ertrag durch neue Obstbäume ersetzt werden sollen, und Bäume in Baumschulen und Gärtnereien. Walnuss und Esskastanie gelten dabei nicht als Obstbäume, sie sind also geschützt. Wald, Bäume in Bebauungsplänen, Denkmalschutz und der Artenschutz haben eigene Regeln, die zusätzlich gelten.

Wann brauchen Sie eine Genehmigung?

Ein Antrag ist unter anderem nötig, wenn ein geschützter Baum gefällt, stark geschnitten oder im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entfernt werden soll. Verboten ist außerdem, den Baum zu schädigen oder sein typisches Aussehen zu verändern, zum Beispiel durch Graben, Versiegeln oder Schadstoffe im Wurzelbereich. Fachgerechte Pflege ist ohne Antrag erlaubt. Eine Kappung, also das pauschale Abschneiden der Krone, ist nach Angaben der Stadt nicht zulässig. Fällungen genehmigt die Stadt nur in begründeten Fällen, und mit der Arbeit darf erst nach der schriftlichen Genehmigung begonnen werden.

Bei akuter Gefahr: anzeigen und Holz liegen lassen

Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr sind erlaubt, sollen aber grundsätzlich im Einvernehmen mit der Stadt erfolgen. Ist keine Zeit dafür, müssen Sie die Maßnahme der Stadt unverzüglich nachträglich anzeigen. Wichtig: Die gefällten Bäume müssen bis zur Freigabe durch die Stadt aufbewahrt werden, damit sie prüfen kann, ob die Gefahr wirklich bestand. Also nicht sofort häckseln oder abfahren, sondern vorher Fotos machen und die Stadt informieren.

So stellen Sie den Antrag

  • Online-Formular der Stadt wählen: eines für die Fällung, eines für den Rückschnitt
  • Baumart, Stammumfang in 1 m Höhe und Standort angeben, Fotos beifügen; die Stadt kann eine Planskizze mit allen Bäumen auf dem Grundstück verlangen
  • Den Grund ausführlich begründen; die Stadt fordert bei Lücken weitere Angaben an, das kostet Zeit
  • Mit Auflagen wie einer Ersatzpflanzung rechnen; ist sie nicht möglich, kann eine Ausgleichszahlung festgesetzt werden

Der Antrag ist das ganze Jahr möglich. Ausnahmen sollen nach der Satzung aber in der Regel nur für die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar zugelassen werden. Stellen Sie den Antrag deshalb im Sommer oder frühen Herbst, damit die Fällung zu Beginn der Fällsaison im Oktober stattfinden kann. Mehr dazu im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen?

Außerhalb der Stadt: Kreis Rendsburg-Eckernförde

In Borby gilt als Teil der Stadt die Satzung von Eckernförde. In Schwansen und den Nachbargemeinden ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuständig, sofern die Gemeinde keine eigene Satzung hat. Nach dem Merkblatt des Kreises (Stand 2023) braucht ein Einzelbaum im Hausgarten in der Regel erst ab 2 m Stammumfang eine Genehmigung. Genehmigungspflichtig sind außerdem Bäume in Alleen, Baumreihen und Baumgruppen, Überhälter im Knick ab 2 m und eine Kronenreduktion ab 20 %. Mehr dazu auf der Seite Baumpflege in Eckernförde.

Wir übernehmen den Antrag für Sie

Bei der kostenlosen Besichtigung messen wir den Baum, prüfen, ob er unter die Satzung fällt, und schauen nach Nestern und Quartieren. Die Begründung stützen wir auf eine fachliche Einschätzung, auf Wunsch mit dem Protokoll einer Baumkontrolle. Oft lässt sich ein Baum statt einer Fällung mit Kronenpflege oder Kronensicherung erhalten. Den Antrag auf Fällgenehmigung bereiten wir vor, nach der Genehmigung übernehmen wir die Arbeit.

Quellen

Baumschutzsatzung der Stadt Eckernförde, in Kraft seit 06.10.2017 · Stadt Eckernförde, Baumschutzsatzung · Kreis Rendsburg-Eckernförde, Merkblatt Baumschutz

Stand: 31. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Satzung und die Auskunft der Stadt Eckernförde.

Geschrieben von Lucas Vollbehr, FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, European Tree Worker und M.Sc. Ökologie, Naturschutz, Evolution.

Häufige Fragen zur Fällgenehmigung in Eckernförde

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Eckernförde geschützt?

Ab mehr als 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Eiben und Stechpalmen sind schon ab mehr als 50 cm geschützt, Fichten sind ausgenommen. Bei mehreren Stämmen zählt die Summe, wenn mindestens ein Stamm 50 cm hat (Eibe und Stechpalme 30 cm).

Ein Baum droht umzustürzen. Was muss ich beachten?

Bei akuter Gefahr darf gehandelt werden, möglichst im Einvernehmen mit der Stadt. Sonst zeigen Sie die Maßnahme unverzüglich nachträglich an. Das gefällte Holz muss bis zur Freigabe durch die Stadt liegen bleiben. Machen Sie vorher Fotos vom Schaden.

Darf ich in Eckernförde eine Krone kappen?

Nein. Kappungen sind nach Angaben der Stadt nicht zulässig. Ein fachgerechter Rückschnitt ist mit Genehmigung möglich, schonende Pflege je nach Umfang auch ohne.

Wann darf in Eckernförde gefällt werden?

Ausnahmen für geschützte Bäume werden in der Regel nur für die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erteilt, und gefällt wird erst nach schriftlicher Genehmigung. Den Antrag können Sie das ganze Jahr stellen.

Muss ich nach der Fällung einen neuen Baum pflanzen?

Das kann die Stadt als Auflage festlegen. Eine feste Tabelle gibt es in Eckernförde nicht; was gilt, steht in Ihrer Genehmigung. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, kann eine Ausgleichszahlung verlangt werden. Wir beraten Sie gern zu einer passenden Baumart.

Ein Baum in Eckernförde soll weg oder geschnitten werden? Wir prüfen, was nötig ist, und bereiten den Antrag vor. Telefon 0151 68513758 (Mo–Fr 7–18:30, Sa 9–18:30 Uhr) · E-Mail baumpflege@kronenkraft.de

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