Einsatzgebiet · Schleswig
Baumpflege in Schleswig
Baumkontrolle, Baumschnitt und Baumfällung in der Stadt Schleswig und im Umland. Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung und sagen Ihnen, was Ihr Baum wirklich braucht.
Kurz gesagt: Kronenkraft Baumpflege bietet in der Stadt Schleswig und im Umland Baumkontrolle mit Protokoll, Baumschnitt und Kronensicherung, Fällung und Anträge auf Fällgenehmigung an. In engen Stadtgärten ohne Zufahrt für Kran oder Fahrzeug tragen wir Bäume mit Seilklettertechnik Stück für Stück ab. Steht der Baum an einer Straße, beantragen wir die verkehrsrechtliche Anordnung mindestens zwei Wochen vorher und sichern die Arbeitsstelle nach RSA ab. Eine eigene Baumschutzsatzung hat Schleswig nach unserem Kenntnisstand nicht. Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg: Genehmigungspflichtig sind vor allem ortsbildprägende Bäume, in der Regel ab 2 m Stammumfang in 1 m Höhe, Bäume in Alleen und Knicks, Ufergehölze und Bäume, die ein Bebauungsplan schützt. Bei Bäumen in denkmalgeschützten Parks, Gärten oder auf Friedhöfen entscheidet zusätzlich die Denkmalschutzbehörde des Kreises. Für Vermieter und Wohnanlagen bieten wir regelmäßige Baumkontrollen an. Besichtigung und Angebot sind kostenlos.
Das bieten wir in Schleswig an
- Baumkontrolle mit Protokoll für Hausbesitzer, Vermieter, Wohnanlagen, Schulen und Kirchengemeinden
- Baumschnitt, Kronenpflege und Kronensicherung nach ZTV-Baumpflege
- Baumfällung und Abtragung mit Seilklettertechnik in engen Stadtgärten
- Absicherung der Arbeitsstelle nach RSA, wenn an Straße oder Gehweg gearbeitet wird
- Fällgenehmigung und verkehrsrechtliche Anordnung
Baumfällung in Schleswig: auch in engen Stadtgärten
In Schleswig stehen viele große Bäume auf kleinen Grundstücken: im Garten hinter dem Altstadthaus, zwischen Reihenhäusern, an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn oder direkt am Gehweg. Für Fahrzeuge und Kran ist dort oft kein Platz. Mit Seilklettertechnik kommen wir trotzdem in jede Ecke der Krone und tragen einen Baum bei Bedarf Stück für Stück ab. Schwere Teile lassen wir kontrolliert am Seil herunter, damit Dächer, Zäune, Carports und Beete heil bleiben. Mehr zur Baumfällung und Abtragung.
Steht der Baum an einer Straße, braucht es für die Arbeit oft eine verkehrsrechtliche Anordnung, die mindestens zwei Wochen vor Beginn beantragt werden muss. Die beantragen wir für Sie und sichern die Arbeitsstelle nach den RSA-Richtlinien ab. Für Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnanlagen bieten wir regelmäßige Baumkontrollen an. Das Protokoll hilft Ihnen, Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Was gilt in Schleswig beim Fällen?
Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und starke Rückschnitte außerhalb von Gärten, Ausnahmen gibt es etwa bei akuter Gefahr. Das Bundesgesetz nimmt Haus- und Kleingärten von der Schonzeit aus, das bestätigt auch der Kreis Schleswig-Flensburg auf seiner Website. Er empfiehlt aber, Bäume generell nur vom 1. Oktober bis Ende Februar zu fällen, und bittet, jede Fällung vorher mit ihm abzusprechen. Auch im Stadtgarten gelten Artenschutz und Genehmigungspflichten, deshalb raten wir zu Fällungen von Oktober bis Ende Februar (mehr im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen?).
Eine eigene Baumschutzsatzung hat die Stadt Schleswig nach unserem Kenntnisstand derzeit nicht. Für geschützte Bäume ist deshalb die untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg zuständig. Genehmigungspflichtig sind dort vor allem:
- Bäume, die das Ortsbild prägen, in der Regel ab 2 m Stammumfang in 1 m Höhe
- Bäume in Alleen und Knicks
- Gehölze am Ufer naturnaher Gewässer, unabhängig von ihrer Größe
- Bäume, die ein Bebauungsplan schützt
Bei Bäumen in denkmalgeschützten Parks, Gärten, Friedhöfen oder Alleen braucht es zusätzlich die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde des Kreises. Welche Regeln für Ihren Baum gelten und welche Unterlagen die Behörde braucht, klären wir bei der Besichtigung. Mehr im Ratgeber Fällgenehmigung im Kreis Schleswig-Flensburg.
Den Antrag auf Fällgenehmigung bereiten wir mit Begründung, Fotos und Lageplan vor. Die offiziellen Informationen finden Sie beim Kreis Schleswig-Flensburg (Stand: 1. November 2026). Maßgeblich ist immer die Auskunft der Behörde.
Schleswig und Umland
Wir arbeiten in allen Stadtteilen, in der Altstadt ebenso wie in Friedrichsberg, Lollfuß oder St. Jürgen. Im Umland kommen wir unter anderem nach Busdorf, Fahrdorf, Schuby, Selk und Jagel sowie in die Dörfer am Nordufer der Schlei Richtung Ulsnis und Süderbrarup.
Neben privaten Gärten betreuen wir Bäume von Kirchengemeinden, Friedhöfen, Schulen, Kindergärten und Wohnanlagen, von der Kontrolle bis zur Pflege und Fällung. Weil Lucas Ökologe ist, prüfen wir vor jeder Fällung, ob im Baum Vögel brüten oder Fledermäuse wohnen.
Weitere Orte in der Nähe: Kappeln und Schlei, Süderbrarup und Angeln, Eckernförde und der ganze Kreis Schleswig-Flensburg.
Häufige Fragen aus Schleswig
Wer genehmigt in Schleswig eine Baumfällung?
Für Bäume, die nach Naturschutzrecht geschützt sind, ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg zuständig; eine eigene Baumschutzsatzung hat die Stadt nach unserem Kenntnisstand nicht. Steht der Baum in einem Bebauungsplan als zu erhalten, ist zusätzlich die Stadt gefragt. Wir klären das für Sie und bereiten den Antrag vor.
Mein Garten ist sehr eng. Kann der Baum trotzdem weg?
Ja. Wir tragen den Baum von oben nach unten in Teilstücken ab und seilen schwere Teile kontrolliert ab. Dafür braucht es keine Zufahrt für große Maschinen.
Der Baum des Nachbarn ragt auf mein Grundstück. Was tun?
Sprechen Sie am besten zuerst mit Ihren Nachbarn. Ist der Rückschnitt gewollt, kürzen wir die Äste fachgerecht ein, sodass der Baum keinen Schaden nimmt. Für einen starken Rückschnitt kann eine Genehmigung nötig sein.
Kontrollieren Sie auch Bäume für Hausverwaltungen und Wohnanlagen?
Ja. Wir kontrollieren alle Bäume einer Anlage, halten den Befund in einem Protokoll fest und legen fest, wann die nächste Kontrolle fällig ist. Auf Wunsch übernehmen wir auch die nötigen Arbeiten.
Ein Baum in Schleswig macht Ihnen Sorgen? Die Besichtigung ist kostenlos. Telefon 0151 68513758 (Mo–Fr 7–18:30, Sa 9–18:30 Uhr) · E-Mail baumpflege@kronenkraft.de
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