Ratgeber · Kreis Schleswig-Flensburg

Fällgenehmigung im Kreis Schleswig-Flensburg

Wer zuständig ist, welche Bäume geschützt sind und wie Sie den Antrag stellen: von Angeln über die Schlei bis Glücksburg.

Kurz gesagt: Im Kreis Schleswig-Flensburg entscheidet die untere Naturschutzbehörde des Kreises in Schleswig über Fällgenehmigungen. Eine eigene Baumschutzsatzung haben nach unserem Kenntnisstand nur Glücksburg, Medelby und Hüsby. Geschützt sind vor allem Bäume, die das Orts- oder Landschaftsbild prägen, in der Regel ab 2 m Stammumfang in 1 m Höhe, dazu Ufergehölze unabhängig von ihrer Größe, Knicks, Alleen und Naturdenkmäler. Den Antrag stellen Sie mit dem Formular des Kreises per E-Mail an natur-landschaft@schleswig-flensburg.de. Für eine Fällung verlangt der Kreis in der Regel einen Ausgleich; kann kein Ersatzbaum gepflanzt werden, nennt das Formular 400 Euro je Baum. Die Stadt Flensburg gehört nicht zum Kreis und hat eigene Regeln.

Wer ist zuständig?

Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises in Schleswig. In Gemeinden mit eigener Baumschutzsatzung, also Glücksburg, Medelby und Hüsby, ist für die dort geschützten Bäume zusätzlich die Stadt oder das Amt zuständig. Steht ein Baum in einem Bebauungsplan als zu erhalten, ist ebenfalls die Gemeinde oder das Amt gefragt. Bäume in denkmalgeschützten Parks, Gutsgärten, Friedhöfen oder Alleen brauchen zusätzlich die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde des Kreises. Die Stadt Flensburg hat eine eigene Naturschutzbehörde, siehe Fällgenehmigung in Flensburg.

Welche Bäume sind geschützt?

Nach § 8 Landesnaturschutzgesetz und den Angaben des Kreises brauchen vor allem diese Bäume eine Genehmigung:

  1. Bäume, die das Orts- oder Landschaftsbild prägen, in der Regel ab 2 m Stammumfang in 1 m Höhe, besonders markante Einzelbäume auch darunter
  2. Gehölze im Uferbereich naturnaher Gewässer, unabhängig von ihrer Größe
  3. Bäume in Knicks und Alleen
  4. rund 50 Naturdenkmäler und Bäume in Naturschutzgebieten
  5. in den Landschaftsschutzgebieten „Nördliches Schleiufer“ und „Flensburger Förde“ Bäume mit mehr als 60 cm Stammdurchmesser in Brusthöhe, das sind etwa 1,90 m Stammumfang

Eine feste Zahl für prägende Bäume steht nicht im Gesetz; die 2 m sind die übliche Praxis. Auch eine Kronenreduktion um mehr als 20 % an einem geschützten Baum ist ein Antragsfall.

Gemeinden mit eigener Baumschutzsatzung

Glücksburg und Medelby schützen die Bäume in ihrem Baumkataster, Hüsby schützt im Ort Bäume ab 100 cm Stammumfang und alle Straßenbäume. Schleswig, Kappeln und die Gemeinden im Amt Süderbrarup haben nach unserem Kenntnisstand keine Satzung; in Kappeln steht per Satzung nur der Sandbeker Redder bei Mehlby unter Schutz. Mehr zu den Orten: Baumpflege in Kappeln, Süderbrarup und Angeln, Schleswig.

So stellen Sie den Antrag

  • Formular „Antrag auf Baumfällung“ des Kreises ausfüllen und per E-Mail an natur-landschaft@schleswig-flensburg.de schicken
  • Baumart, Stammumfang in 1 m Höhe, Lageplan, Fotos und Begründung angeben
  • Das Formular fragt nach der Stellungnahme eines Baumkontrolleurs oder Sachverständigen; dafür eignet sich das Protokoll einer Baumkontrolle
  • Unterschreiben müssen Sie als Antragsteller und, falls Sie es nicht selbst sind, auch der Grundstückseigentümer

Für eine Fällung verlangt der Kreis in der Regel einen Ausgleich. Kann kein Ersatzbaum gepflanzt werden, nennt das Formular eine Ersatzzahlung von 400 Euro je Ersatzbaum; Säulen- und Kugelformen werden als Ersatz nicht anerkannt. Eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erlischt nach Landesrecht, wenn nicht innerhalb von drei Jahren begonnen wurde, sofern der Bescheid nichts anderes sagt.

Fällzeit: auch im Garten besser von Oktober bis Februar

Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und starke Rückschnitte außerhalb von Gärten. Das Bundesgesetz nimmt Haus- und Kleingärten von der Schonzeit aus, das bestätigt auch der Kreis Schleswig-Flensburg auf seiner Website. Er empfiehlt aber, Bäume generell nur vom 1. Oktober bis Ende Februar zu fällen, und bittet, jede Fällung vorher mit ihm abzusprechen. Artenschutz gilt das ganze Jahr. Mehr im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen?

Bei akuter Gefahr

Muss ein geschützter Baum wegen akuter Gefahr sofort weg, informieren Sie die untere Naturschutzbehörde sofort per E-Mail an natur-landschaft@schleswig-flensburg.de mit Fotos. In Gemeinden mit eigener Satzung wie Glücksburg, Hüsby oder Medelby zusätzlich die Stadt oder das Amt; Medelby verlangt außerdem einen Antrag auf dem Vordruck des Amtes Schafflund.

Wir übernehmen den Antrag für Sie

Bei der kostenlosen Besichtigung messen wir den Baum, prüfen, ob er geschützt ist, und schauen nach Höhlen und Quartieren. Den Antrag auf Fällgenehmigung bereiten wir mit Begründung, Fotos und Lageplan vor, Sie unterschreiben. Nach der Genehmigung übernehmen wir die Fällung oder den Rückschnitt. Wir arbeiten im ganzen Kreis, mehr unter Einsatzgebiet.

Quellen

Kreis Schleswig-Flensburg, Baumschutz · Kreis Schleswig-Flensburg, Antrag auf Baumfällung (PDF, 09/2024) · Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein § 8 · § 39 Bundesnaturschutzgesetz · Baumschutzsatzungen von Glücksburg (1998), Medelby (2015) und Hüsby (2001)

Stand: 3. November 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Geschrieben von Lucas Vollbehr, FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, European Tree Worker und M.Sc. Ökologie, Naturschutz, Evolution.

Häufige Fragen zur Fällgenehmigung im Kreis

Wer ist im Kreis Schleswig-Flensburg für Fällgenehmigungen zuständig?

Die untere Naturschutzbehörde des Kreises in Schleswig. Eine eigene Baumschutzsatzung haben im Kreis nach unserem Kenntnisstand nur Glücksburg, Medelby und Hüsby; dort ist für die geschützten Bäume zusätzlich die Stadt oder das Amt zuständig. Die Stadt Flensburg hat eine eigene Naturschutzbehörde. Steht ein Baum in einem Bebauungsplan als zu erhalten, ist ebenfalls die Gemeinde oder das Amt gefragt. Wir klären das für Sie.

Ab welcher Größe ist ein Baum im Kreis Schleswig-Flensburg geschützt?

Eine feste Zahl steht nicht im Gesetz. In der Praxis gilt ein Baum in der Regel ab 2 m Stammumfang in 1 m Höhe als ortsbildprägend, besonders markante Einzelbäume auch darunter. Ufergehölze, Knick- und Alleebäume, Naturdenkmäler und Bäume in manchen Schutzgebieten sind unabhängig davon geschützt. Der Kreis bittet, jede Fällung vorher mit ihm abzusprechen.

Darf ich im Kreis Schleswig-Flensburg im Sommer einen Baum im Garten fällen?

Das Bundesgesetz nimmt Haus- und Kleingärten von der Schonzeit aus, das bestätigt auch der Kreis Schleswig-Flensburg auf seiner Website. Er empfiehlt aber, Bäume generell nur vom 1. Oktober bis Ende Februar zu fällen, und bittet, jede Fällung vorher mit ihm abzusprechen. Nester und Quartiere geschützter Tiere dürfen das ganze Jahr nicht zerstört werden, und ein geschützter Baum braucht unabhängig von der Jahreszeit eine Genehmigung.

Was kostet es, wenn kein Ersatzbaum gepflanzt werden kann?

Das Antragsformular des Kreises nennt eine Ersatzzahlung von 400 Euro je Ersatzbaum. Wie viele Ersatzbäume nötig sind, steht in der Genehmigung. Säulen- und Kugelformen werden als Ersatz nicht anerkannt.

Sie brauchen eine Genehmigung im Kreis? Wir klären mit Ihnen, was nötig ist. Telefon 0151 68513758 (Mo–Fr 7–18:30, Sa 9–18:30 Uhr) · E-Mail baumpflege@kronenkraft.de

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