Leistung · Fällung
Baumfällung und Abtragung in Angeln und an der Schlei
Wenn ein Baum weichen muss, fällen wir ihn kontrolliert und sicher, auch wenn wenig Platz ist.
Kurz gesagt: Kronenkraft Baumpflege fällt Bäume im Ganzen, wenn genug Platz ist, und trägt sie sonst mit Seilklettertechnik Stück für Stück ab. Schwere Teile lassen wir kontrolliert am Seil herunter, damit Dach, Zaun und Beete heil bleiben. So sind Fällungen auch direkt am Haus, in engen Gärten und an Hanglagen an der Schlei möglich. Vor jeder Fällung klären wir, ob eine Genehmigung nötig ist und ob im Baum Vögel brüten oder Fledermäuse wohnen. Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz Fällungen außerhalb von Gärten; im Garten gelten Artenschutz und Baumschutzsatzung das ganze Jahr. Bei akuter Gefahr, etwa nach einem Sturm, darf auch in der Schonzeit gehandelt werden; wir kommen dann nach Möglichkeit am selben oder am nächsten Tag. Fällungen übernehmen wir im Kreis Schleswig-Flensburg und im Kreis Rendsburg-Eckernförde, unter anderem in Kappeln, Süderbrarup, Schleswig und Eckernförde. Besichtigung und Angebot sind kostenlos.
Das gehört zur Baumfällung
- Fällung im Ganzen, wenn genug Platz ist
- Abtragung in Teilstücken mit Seilklettertechnik, wenn Haus, Zaun oder Beete in der Nähe sind
- Kontrolliertes Abseilen schwerer Teile
- Schnittgut vor Ort häckseln und abtransportieren
- Holz auf Wunsch mitnehmen oder für Sie liegen lassen
Vor der Fällung klären
Für viele Bäume braucht es eine Fällgenehmigung, je nach Ort von der Stadt oder von der Naturschutzbehörde des Kreises. Vom 1. März bis 30. September sind Fällungen außerhalb von Gärten verboten, und auch im Garten gelten Artenschutz und Baumschutzsatzung. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, was in Ihrem Fall gilt, und bereiten den Antrag auf Fällgenehmigung auf Wunsch vor.
Nicht jeder kranke Baum muss weg. Oft hilft eine Baumkontrolle bei der Entscheidung, und manchmal lässt sich der Baum mit Kronenpflege oder einer Kronensicherung erhalten. Wir sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
Artenschutz-Check vor der Fällung
Bevor wir einen Baum fällen, prüfen wir ihn auf Höhlen, Nester und Quartiere, etwa von brütenden Vögeln oder Fledermäusen. Diese Lebensstätten sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz das ganze Jahr geschützt, auch im Garten. Auf Wunsch halten wir den Befund mit Fotos fest, zum Beispiel für die Behörde oder Ihre Hausverwaltung.
Finden wir ein besetztes Nest oder Hinweise auf ein Quartier, wird nicht gefällt: Wir verschieben die Arbeit oder stimmen das weitere Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde ab. Der Check ist eine fachkundige Sichtprüfung, kein artenschutzrechtliches Gutachten. Weil Lucas Ökologe ist, gehört er bei uns zu jeder Fällung dazu.
Hilfe bei Sturmschäden
Nach einem Sturm liegt ein Baum auf dem Dach, hängt in der Nachbarkrone oder ist angebrochen. Dann kommen wir schnell, nach Möglichkeit am selben oder am nächsten Tag. Wir sichern die Gefahrenstelle, tragen den Baum kontrolliert ab und räumen das Holz weg. Bei akuter Gefahr ist das auch in der Schonzeit erlaubt. Ist der Baum geschützt, zeigen wir die Maßnahme mit Fotos bei der zuständigen Behörde an; in Eckernförde bleibt das Holz bis zur Freigabe durch die Stadt liegen. Rufen Sie an: 0151 68513758.
Für wen wir Bäume fällen
- Haus- und Gartenbesitzer, auch bei engen Grundstücken und Bäumen direkt am Haus
- Höfe und Landwirte mit Hofbäumen, Baumreihen und Bäumen am Knick
- Wohnanlagen, Vermieter, Kirchengemeinden und Friedhöfe
- Gemeinden, auch an Straßen mit Absicherung nach RSA




Baumfällung in Kappeln, Schleswig und Umgebung
Manchmal lässt sich ein Baum nicht mehr erhalten: weil er krank ist, nicht mehr standsicher steht oder zu nah am Haus wächst. Dann fällen wir ihn kontrolliert und sicher. Wo genug Platz ist, wird der Baum im Ganzen gefällt. In engen Gärten, neben Häusern, Carports oder Leitungen tragen wir ihn Stück für Stück mit Seilklettertechnik ab und seilen schwere Teile kontrolliert ab.
So sind Baumfällungen auch dort möglich, wo kein Kran oder Hubsteiger hinkommt, etwa in verwinkelten Gärten an der Schlei oder auf Grundstücken in Altstadtlage in Schleswig, Kappeln oder Eckernförde. Das Schnittgut häckseln wir vor Ort und nehmen es mit, das Holz auf Wunsch ebenfalls.
Vor jeder Fällung klären wir mit Ihnen, ob eine Genehmigung nötig ist und ob im Baum Vögel brüten oder Fledermäuse wohnen. Fällungen übernehmen wir im Kreis Schleswig-Flensburg und im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Mehr zu Ihrem Ort: Kappeln · Süderbrarup und Angeln · Baumfällung in Schleswig · Eckernförde · Kreis Schleswig-Flensburg und Flensburg
Häufige Fragen zur Baumfällung
Wann darf ich einen Baum fällen lassen?
Die Fällsaison liegt zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz Fällungen außerhalb von Gärten, Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei akuter Gefahr. Bäume im Garten sind vom Verbot ausgenommen, doch unabhängig von der Jahreszeit dürfen geschützte Tiere wie brütende Vögel oder Fledermäuse nicht gestört werden, und eine Baumschutzsatzung kann eine Genehmigung oder eine Fällzeit vorschreiben. Unser Rat: Fällungen von Oktober bis Februar. Mehr dazu im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen?
Brauche ich eine Fällgenehmigung?
In Städten mit Baumschutzsatzung, etwa Flensburg oder Eckernförde, sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt. Außerdem entscheidet die Naturschutzbehörde des Kreises, zum Beispiel über Bäume, die das Ortsbild prägen (in der Regel ab 2 m Stammumfang), Ufergehölze, Knick- und Alleebäume. Wir prüfen das für Sie und bereiten den Antrag auf Fällgenehmigung auf Wunsch vor.
Kann ein Baum direkt neben dem Haus gefällt werden?
Ja. Dafür tragen wir den Baum von oben nach unten in Teilstücken ab und lassen schwere Teile kontrolliert am Seil herunter. So bleiben Dach, Zaun und Beete heil.
Was passiert mit dem Holz und dem Stumpf?
Äste und Zweige häckseln wir vor Ort und nehmen sie mit. Das Stammholz nehmen wir mit oder lassen es für Sie als Brennholz liegen. Wie mit dem Stumpf verfahren wird, besprechen wir bei der Besichtigung.
Was tun, wenn der Sturm einen Baum beschädigt hat?
Halten Sie Abstand und sperren Sie den Bereich ab, wenn Äste herabfallen können. Rufen Sie uns an. Wir kommen nach Möglichkeit am selben oder am nächsten Tag, sichern die Stelle und entfernen den Baum oder die abgebrochenen Teile. Liegt der Baum auf einer öffentlichen Straße, verständigen Sie zuerst Polizei oder Feuerwehr.
Was kostet eine Baumfällung?
Was eine Baumfällung kostet, hängt bei Kronenkraft Baumpflege von vier Faktoren ab: Höhe und Stammumfang des Baumes, Platz rund um den Baum (Fällung im Ganzen oder Abtragung in Teilstücken mit Seilklettertechnik), Zufahrt für Fahrzeug und Häcksler sowie Zusatzaufwand wie Straßensperrung oder Genehmigungsantrag. Besichtigung und Angebot sind kostenlos. Anträge auf Fällgenehmigung rechnen wir nach Arbeitszeit ab, den Aufwand nennen wir vorher. Muss eine Straße oder ein Gehweg gesperrt werden, beantragen wir die verkehrsrechtliche Anordnung mindestens zwei Wochen vorher. Den Preis kennen Sie aus dem Angebot, bevor die Arbeit beginnt.
Ein Baum muss weg? Wir kommen vorbei und sagen Ihnen, wie es am besten geht. Telefon 0151 68513758 (Mo–Fr 7–18:30, Sa 9–18:30 Uhr) · E-Mail baumpflege@kronenkraft.de
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