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Ratgeber Baumpflege und Baumfällung
Antworten auf häufige Fragen zu Fällzeiten und Genehmigungen: wann gefällt werden darf, welche Bäume geschützt sind und wie Sie eine Genehmigung bekommen.
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Wann darf man Bäume fällen?
Schonzeit vom 1. März bis 30. September, Bäume im Garten, Artenschutz und Ausnahmen bei Gefahr.
Weiterlesen Kreis Schleswig-FlensburgFällgenehmigung im Kreis Schleswig-Flensburg
Zuständigkeit, geschützte Bäume ab etwa 2 m Stammumfang, Ufer, Knicks und Alleen, Antrag und Ersatzzahlung.
Weiterlesen FlensburgFällgenehmigung und Baumschutzsatzung in Flensburg
Geschützte Bäume ab 80 cm beziehungsweise 100 cm Stammumfang, Antrag beim TBZ, Bearbeitungszeit.
Weiterlesen EckernfördeFällgenehmigung und Baumschutzsatzung in Eckernförde
Geschützte Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang, Eiben mit mehr als 50 cm, Online-Antrag und Verbot von Kappungen.
Weiterlesen LeistungWir übernehmen Ihren Antrag
Prüfung, ob Ihr Baum geschützt ist, Antrag mit Begründung, Fotos und Lageplan, Abstimmung mit der Behörde.
Fällgenehmigung beantragen lassenRegeln in Ihrem Ort
Wie Fällgenehmigungen in anderen Orten geregelt sind, steht auf den Seiten zum Einsatzgebiet: Kappeln, Schleswig, Süderbrarup und Angeln, Eckernförde und Schwansen und der Kreis Schleswig-Flensburg.
Alle Ratgeber schreibt Lucas Vollbehr selbst, als FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, European Tree Worker und Ökologe. Die Angaben zu Gesetzen und Satzungen stammen von den Behörden, die Quellen stehen auf jeder Seite. Ein Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist immer die Auskunft der zuständigen Behörde.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir, was für Ihren Baum gilt.
Telefon 0151 68513758 (Mo–Fr 7–18:30, Sa 9–18:30 Uhr)
E-Mail baumpflege@kronenkraft.de