Leistung · Formalitäten

Fällgenehmigung beantragen: Wir übernehmen den Antrag

Behördengänge kosten Zeit. Wir bereiten die Unterlagen für Sie vor, damit die Arbeit am Baum ohne Verzögerung starten kann.

Kurz gesagt: Kronenkraft Baumpflege prüft, ob ein Baum geschützt ist, und bereitet den Antrag auf Fällgenehmigung vor. Eine Baumschutzsatzung haben in der Region etwa Flensburg, Glücksburg und Eckernförde, im Kreis Schleswig-Flensburg außerdem Medelby und Hüsby. Überall entscheidet zusätzlich die untere Naturschutzbehörde des Kreises, zum Beispiel über Bäume, die das Ortsbild prägen (in der Regel ab 2 m Stammumfang in 1 m Höhe), über Ufergehölze, Alleen und Knicks. Den Antrag stellen wir mit Begründung, Fotos und Lageplan zusammen, Sie unterschreiben. Der Kreis Schleswig-Flensburg fragt im Formular nach der Stellungnahme eines Baumkontrolleurs oder Sachverständigen; dafür eignet sich das Protokoll unserer Baumkontrolle. Muss eine Straße gesperrt werden, beantragen wir mindestens zwei Wochen vorher die verkehrsrechtliche Anordnung. Die Vorbereitung von Anträgen rechnen wir nach Arbeitszeit ab, den Aufwand nennen wir vorher. Weil Fällungen in die Zeit von Oktober bis Februar gehören, lohnt sich der Antrag schon im Sommer.

Das übernehmen wir beim Antrag

  • Prüfen, ob der Baum unter die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde fällt
  • Antrag auf Fällgenehmigung mit Begründung, Fotos und Lageplan
  • Verkehrsrechtliche Anordnung, wenn an einer Straße gearbeitet wird
  • Abstimmung mit der Gemeinde bei Rückfragen

Kosten

Die Besichtigung und das Angebot für die Arbeiten am Baum sind kostenlos. Die Vorbereitung von Anträgen rechnen wir nach Arbeitszeit ab. Den Aufwand sagen wir Ihnen vorher.

Die Baumschutzsatzungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Wir prüfen, was bei Ihnen gilt.

So läuft der Antrag auf Fällgenehmigung ab

  • Besichtigung: Baumart, Stammumfang, Zustand und Standort aufnehmen
  • Prüfen, welche Regeln gelten: Baumschutzsatzung, Knickschutz, Artenschutz, Straßenrecht
  • Antrag mit Begründung, Fotos und Lageplan vorbereiten, Sie unterschreiben
  • Rückfragen der Behörde klären, nach der Genehmigung die Fällung oder den Rückschnitt ausführen

Für wen wir Anträge stellen

Für Privatleute, Höfe, Vermieter und Wohnanlagen ebenso wie für Kirchengemeinden und Gemeinden, die Arbeiten an Bäumen planen. Oft ist eine Baumkontrolle mit Protokoll die beste Begründung für einen Antrag.

Gefällter Baum auf einer Rasenfläche: Stumpf mit dunklem, morschem Holz, daneben Motorsäge, Stamm und Schnittgut
Nach der Fällung: Stumpf mit morschem Holz

Fällgenehmigung in Schleswig-Holstein: kurz erklärt

Ob Sie einen Baum fällen dürfen, entscheidet oft nicht nur der Eigentümer. Wo eine Baumschutzsatzung gilt, etwa in Flensburg oder Eckernförde, ist die Stadt zuständig, sonst und zusätzlich die untere Naturschutzbehörde des Kreises. Dazu kommen Bebauungspläne, Denkmalschutz und der Artenschutz, den keine Genehmigung ersetzt. Was genau gilt, erklären unsere Ratgeber: Fällgenehmigung im Kreis Schleswig-Flensburg, Baumschutzsatzung Flensburg und Baumschutzsatzung Eckernförde.

Wir kennen die üblichen Anforderungen und klären für Sie, was bei Ihrem Baum gilt, ob in Schleswig, Kappeln, Eckernförde, Flensburg oder in einer Gemeinde in Angeln. Den Antrag bereiten wir mit Begründung, Fotos und Lageplan vor, damit die Behörde ihn zügig bearbeiten kann. Der Kreis Schleswig-Flensburg fragt in seinem Formular ausdrücklich nach der Stellungnahme eines Baumkontrolleurs oder Sachverständigen; die liefert unsere Baumkontrolle gleich mit. Unterschreiben müssen Sie als Antragsteller und, falls Sie es nicht selbst sind, auch der Grundstückseigentümer.

Muss für die Arbeiten eine Straße oder ein Gehweg gesperrt werden, beantragen wir mindestens zwei Wochen vorher die verkehrsrechtliche Anordnung und sichern die Arbeitsstelle nach den RSA-Richtlinien ab.

Ratgeber: Wann darf man Bäume fällen? · Fällgenehmigung Kreis Schleswig-Flensburg · Fällgenehmigung Flensburg · Fällgenehmigung Eckernförde

Regeln vor Ort: Kappeln · Süderbrarup und Angeln · Schleswig · Eckernförde · Kreis Schleswig-Flensburg und Flensburg

Häufige Fragen zu Genehmigungen

Woher weiß ich, ob meine Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat?

Die Satzung bekommen Sie beim Amt oder der Gemeindeverwaltung, oft steht sie auch auf deren Website. Wir prüfen das gern für Sie und sagen Ihnen, ob Ihr Baum darunter fällt.

Wie lange dauert eine Fällgenehmigung?

Das ist je nach Gemeinde unterschiedlich und kann einige Wochen dauern. Weil Fällungen in der Regel in die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar gehören, lohnt es sich, den Antrag schon im Sommer oder frühen Herbst zu stellen.

Muss ich nach einer Fällung neu pflanzen?

Viele Baumschutzsatzungen und auch der Kreis verlangen eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung. Der Kreis Schleswig-Flensburg nennt in seinem Antragsformular 400 Euro je Ersatzbaum, wenn keine Pflanzung möglich ist; Säulen- und Kugelformen werden als Ersatz nicht anerkannt. Was in Ihrem Fall gilt, steht in der Genehmigung. Wir beraten Sie gern zu einer Baumart, die zum Standort passt.

Gelten für Knicks besondere Regeln?

Ja. Knicks sind in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützt. Auf den Stock setzen ist nur alle 10 bis 15 Jahre vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt, seitliches Einkürzen seit August 2025 vom 17. September bis 14. Februar. Überhälter ab 2 m Stammumfang dürfen in der Regel nicht gefällt werden; Ausnahmen gibt es vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit. Wer einen Knick roden oder versetzen will, muss das bei der Naturschutzbehörde des Kreises beantragen und einen Ausgleich nachweisen.

Wie lange gilt eine Fällgenehmigung?

Das steht im Bescheid. In Flensburg gilt eine Fällgenehmigung zwei Jahre. Eine Genehmigung der Naturschutzbehörde des Kreises erlischt nach Landesrecht, wenn nicht innerhalb von drei Jahren begonnen wurde, sofern der Bescheid nichts anderes sagt. Die Fällzeit von Oktober bis Februar gilt trotzdem.

Was ist eine verkehrsrechtliche Anordnung?

Wenn bei Baumarbeiten eine Straße, ein Radweg oder ein Gehweg ganz oder teilweise gesperrt werden muss, braucht es eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Darin steht, wie die Arbeitsstelle abzusichern ist.

Sie brauchen eine Genehmigung? Wir klären mit Ihnen, was nötig ist. Telefon 0151 68513758 (Mo–Fr 7–18:30, Sa 9–18:30 Uhr) · E-Mail baumpflege@kronenkraft.de

Besichtigung anfragen